Schulbegleitung

Was bedeutet „Schulbegleitung“ an der Karl-Schubert-Schule? 

Die Schulbegleitung, eine individuelle Lern- und Entwicklungsbegleitung des Kindes / der Jugendlichen, ist das Herzstück der Sonder- und Heilpädagogik. Die individuellen Stärken und Schwächen des Kindes / der Jugendlichen sollen aus unterschiedlichen Blickwinkeln betrachtet und daraus ein individueller Förderplan entwickelt werden. Die Karl-Schubert-Schule sieht sich selbst als Träger, welcher dafür zuständig ist, den Bedarf einer Schulbegleitung eines Schülers, gemeinsam mit den Eltern, festzustellen und diese Stelle mit geeignetem Personal zu füllen, als auch dieses Personal zu verwalten. Dies geschieht im engen Austausch mit dem Elternhaus, den Ämtern der jeweiligen Stadt und dem Kollegium der Schule. 

Was macht eine Schulbegleitung? 

Die Aufgaben einer Schulbegleitung richtet sich individuell nach dem jeweiligen zu begleitenden Kind / Jugendlichen. So werden die Aufgaben mit allen Beteiligten (Lehrkräfte, Betreuungspersonal, Eltern) abgestimmt. 

Grundsätzlich können, je nach Schüler*in, folgende Aufgaben in den Arbeitsbereich eines Schulbegleiters / einer Schulbegleiterin fallen. 

Unterstützung der Schüler*innen im Bereich Mobilität und Pflege. Hierzu gehören zum Beispiel eine Assistenz bei der Orientierung und Fortbewegung im Schulgebäude, die Begleitung von und zum Abfahrtspunkt des Schulbusses oder die Hilfe bei lebenspraktischen Verrichtungen, z.B. Umkleiden beim Sportunterricht und bei Toilettengängen. 

Auch die Unterstützung im emotionalen und sozialen Bereich ist ein Hauptbestandteil der Aufgaben einer Schulbegleitung. Hier zählen Tätigkeiten wie zum Beispiel die Assistenz bei der Artikulation von Bedürfnissen und bei der sprachlichen Kommunikation, die Assistenz bei der Kommunikation mit Hilfsmitteln oder eine Hilfestellung bei der Zusammenarbeit mit Mitschülerinnen und Mitschülern. 

Da die Schulbegleitung einem Schüler / einer Schülerin die Teilnahme am Unterricht ermöglichen soll, sind natürlich die unterstützenden Tätigkeiten im Unterricht, bzw. in Lehrsituationen der Mittelpunkt in der Tätigkeit als Schulbegleitung. So können die Schüler*innen durch eine Schulbegleitung zum Beispiel 

  • von einer Unterstützung bei der Verwendung von Arbeitsmaterialien
  • von einer Hilfestellung bei der Organisation des Arbeitsplatzes
  • einer Wiederholung der Arbeitsanweisung
  • von Ermutigungen und einer Unterstützung der Arbeitshaltung

profitieren. 

Grundsätzlich zeigt sich im Alltag in Absprache mit dem Klassenlehrer / der Klassenlehrerin, welche Aufgaben konkret bei dem einzelnen Kind / Jugendlichen anfallen. Diese können immer wieder neu und nach gegenseitiger Absprache angepasst werden. Neben der Begleitung des Kindes / des Jugendlichen gibt es eine enge Kooperation mit allen Beteiligten. Diese sind u.a. alle Lehrkräfte, Verwaltung und das Elternhaus. 

 

Um diese Kooperation mit dem Elternhaus zu ermöglichen, gehören neben der direkten Betreuung und Unterstützung des Kindes / des Jugendlichen auch der Austausch mit den Eltern und Lehrkräften. So soll eine optimale Betreuung für das Kind gewährleistet werden und eine individuelle Förderung umsetzbar sein. Daher ist es immer von Vorteil, wenn die Schulbegleitung Zeit hat für 

  • das Kennenlernen der / des jeweiligen Schülerin/ Schülers
  • eine Abstimmung der Betreuung mit den Eltern
  • einen regelmäßigen Austausch mit den Eltern bzw. Angehörigen 
  • Reflexionsgespräche mit einer pädagogischen Fachkraft in der Klasse
  • so wie interne Fortbildungen.

Dies wird den Schulbegleitung durch eine bezahlte indirekte Arbeitszeit ermöglicht. 

So umfasst eine Schulbegleitung im Schulalltag der Schüler*innen einige wichtige Aufgaben und ist zugleich eine Möglichkeit, Kinder und Jugendliche auf Ihrem Bildungsweg zu unterstützen und ihnen dabei zu helfen, ihr volles Potenzial zu entfalten. Es ist eine einzigartige Gelegenheit, einen positiven Einfluss auf das Leben eines jungen Menschen zu haben und dessen Entwicklung aktiv zu begleiten. 

 

Welche Voraussetzungen gibt es, um an der Karl-Schubert-Schule als Schulbegleitung tätig sein zu können? 

Es gibt unterschiedliche Zugangsmöglichkeiten um als Schulbegleiter an der Karl-Schubert-Schule tätig sein zu können. Zur Qualifikation des Personals, zählen folgende Berufsgruppen:

  • Fachkraft (Studium):
    • Sozialpädagogik/ Soziale Arbeit
    • Heilpädagogik
  • Fachkraft (Ausbildung):
    • Fachkräfte nach §7 Kindertagesstättengesetz Baden-Württemberg (KiTaG)
    • Fachkräfte mit abgeschlossener pädagogischer/pflegerischer Ausbildung
  • Nicht-Fachkraft:
    • Angelernte Kräfte – mit einer dreijährigen Ausbildung in einem anderen Fachbereich 
    • Angelernte Kräfte – ohne eine dreijährige Ausbildung in einem anderen Fachbereich à Hier muss im Vorfeld ein FSJ an der Karl-Schubert-Schule absolviert worden oder ein Vorerfahrung im Umgang mit Kindern/ Jugendlichen – zum Beispiel durch Praktika, Ferienjob o.ä. vorhanden sein. Es wird individuell entschieden, ob die Vorerfahrung ausreichend ist.

 

Kontakt

Karl-Schubert-Schule Stuttgart

Ansprechpartnerin: Verena Blank
E-Mail: V.Blank@karl-schubert-schule.de
Telefon: 0152 / 08731715
Telefax: 0711 / 71915729

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